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   LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 2/12   

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https://dejure.org/2015,40257
LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 2/12 (https://dejure.org/2015,40257)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.11.2015 - L 4 KA 2/12 (https://dejure.org/2015,40257)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. November 2015 - L 4 KA 2/12 (https://dejure.org/2015,40257)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 2/12
    Das Bundessozialgericht habe mit mehreren Urteilen (Az.: B 6 KA 17/10 bis 20/10 R sowie B 6 KA 14/11 R) entschieden, dass die auch für die hier streitigen Quartale gültigen HVV der Beklagten mit der Einführung von RLV grundsätzlich den Vorgaben des Bewertungsausschusses, die dieser für die Zeit ab Januar 2005 beschlossen habe, entsprächen.

    Zu den Voraussetzungen eines Sicherstellungsbedarfs bei Vertragsärzten, die spezielle Leistungen anbieten, wird auf das Urteil des BSG vom 29. Juni 2011, B 6 KA 17/10 R, juris Rn. 19 ff. Bezug genommen.

    Denn wie das Bundessozialgericht bereits zutreffend entschieden hat (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R -, juris, Rn. 29), ist auch und gerade bei einem Honorarsystem, das sich in seinen Grundlagen am Durchschnitt orientiert und damit zwangsläufig Unterschiede einebnet, zu berücksichtigen, dass in besonderen Einzelfällen Härtesituationen entstehen können.

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R

    Laborärzte - keine Verletzung in ihren Rechten durch Neuregelung der Vergütung

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 2/12
    Hierzu werde auch auf die Ausführungen in dem Urteil des BSG vom 11. Oktober 2006, B 6 KA 46/05 R, juris, Rn. 30, verwiesen.

    Der Auffassung der Beklagten, aus dem Urteil des BSG vom 11. Oktober 2006 (B 6 KA 46/05 R, juris, Rn. 30) folge, dass auch die Bundesmantelvertragspartner für Änderung des EBM zuständig seien, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

  • BSG, 08.02.2012 - B 6 KA 14/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - kein Verstoß einheitlicher Fallpunktzahlen

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 2/12
    Das Bundessozialgericht habe mit mehreren Urteilen (Az.: B 6 KA 17/10 bis 20/10 R sowie B 6 KA 14/11 R) entschieden, dass die auch für die hier streitigen Quartale gültigen HVV der Beklagten mit der Einführung von RLV grundsätzlich den Vorgaben des Bewertungsausschusses, die dieser für die Zeit ab Januar 2005 beschlossen habe, entsprächen.

    Im Übrigen hat das BSG schon mehrfach entschieden, dass Vorfragen, die Auswirkungen für mehrere Quartale haben, in einem eigenen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren geklärt werden können, sofern die den streitigen Zeitraum betreffenden Honorarbescheide noch nicht bestandskräftig sind (BSG, Urteil vom 8. Februar 2012 - B 6 KA 14/11 R -, juris, Rn. 11 m.w.N.).

  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 27/09 R

    Honorarverteilungsvertrag - Regelung über Einbeziehung von Leistungen in das

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 2/12
    Wegen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 18. August 2010 - B 6 KA 27/09 R) habe die Beklagte zwischenzeitlich eine Ergänzungsvereinbarung vom 15. September 2011 zu den Honorarverteilungsverträgen im Zeitraum 1. April 2005 bis 31. Dezember 2008 geschlossen, in der sie den HVV geändert habe.

    Die Ausgleichsregelung in Ziff. 7.5 HVV sei rechtswidrig, soweit diese Honorarminderungen vorgesehen habe (vgl. BSG, Urteil vom 18. August 2010 - B 6 KA 27/09 R).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 2/12
    Im Übrigen könnten allenfalls noch gravierende Verwerfungen der regionalen Versorgungsstruktur zur Anerkennung einer Härte führen (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R -, juris, Rn. 148 f).
  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 28/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Begrenzung des Gestaltungsspielraums des

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 2/12
    Damit hat das Gesetz diesem Ausschuss bestimmte originäre Aufgaben übertragen und sie hierdurch der ansonsten bestehenden Zuständigkeit der Bundesmantelvertragspartner entzogen (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 6 KA 28/11 R -, juris, Rn. 27; Beschluss vom 10. Dezember 2008 - B 6 KA 37/08 B -, juris, Rn. 11).
  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 2/12
    Ein Härtefall kann folglich bloß noch im seltenen Ausnahmefall in Betracht kommen, wenn trotz dieser Mechanismen im HVV durch Umstände, die der Vertragsarzt nicht zu vertreten hat, ein unabweisbarer Stützungsbedarf entsteht, also sowohl die wirtschaftliche Existenz der Praxis gefährdet ist als auch ein spezifischer Sicherstellungsbedarf gegeben ist (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2006 - B 6 KA 25/05 R - juris, Rn. 40; Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 50/08 B - juris, Rn. 11 und vom 8. Dezember 2010 - B 6 KA 32/10 B - Rn. 17 f).
  • BSG, 06.11.2002 - B 6 KA 9/02 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Satzung - Disziplinarordnung - keine Verpflichtung

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 2/12
    Festzustellen hat das Gericht insoweit insbesondere, ob die Behörde von einem vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und sich von sachgerechten Erwägungen hat leiten lassen; dabei ist es auf die im Verwaltungsakt mitgeteilten Ermessenserwägungen beschränkt (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 3. September 1987 - 6 RKa 30/86 -, juris, Rn. 27; BSG, Urteil vom 6. November 2002 - B 6 KA 9/02 R -, juris, Rn. 23).
  • LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 25/08

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Auslegung der Ausnahmeregelung nach Ziff 6.3

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 2/12
    Von einer Sicherstellung der ärztlichen Versorgung kann nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats dabei nur ausgegangen werden, wenn es für die Versicherten unter Berücksichtigung der festgestellten Nachfrage nach den streitgegenständlichen Leistungen entweder im Planungsbereich selbst oder zumindest in den unmittelbar angrenzenden Planungsbereichen eine in zumutbarer Zeit erreichbare ausreichende Zahl von Behandlern gibt, die in der Lage wären, die notwendige Versorgung zeitnah sicherzustellen (vgl. HLSG, Urteile des erkennenden Senats vom 17. März 2010, L 4 KA 25/08, L 4 KA 28/08, L 4 KA 29/08; Urteil vom 11. August 2008, L 4 KA 52/08).
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/08 B

    Repräsentation des Normgebers "Bundesmantelvertragspartner" in der

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 2/12
    Damit hat das Gesetz diesem Ausschuss bestimmte originäre Aufgaben übertragen und sie hierdurch der ansonsten bestehenden Zuständigkeit der Bundesmantelvertragspartner entzogen (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 6 KA 28/11 R -, juris, Rn. 27; Beschluss vom 10. Dezember 2008 - B 6 KA 37/08 B -, juris, Rn. 11).
  • LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 29/08

    Anspruch eines Facharztes für Chirurgie mit Berechtigung zur Erbringung von

  • LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 28/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Vorstand der

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 50/08 B

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Bewilligung von Budgeterhöhungen bzw.

  • BSG, 03.09.1987 - 6 RKa 30/86

    Vorwurf gegen Kassenarzt - Rechtmäßigkeit eines Disziplinarbescheides - Teilweise

  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 32/10 B
  • SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 446/07

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - besondere

  • SG Dresden, 18.11.2010 - S 18 KA 526/08
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